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AGB
 

Physiotherapie & Shiatsu Julia Aletin

AGB´s

Für SHIATSU und PHysio

  1. Preise und Bezahlung:

Alle genannten Preise sind Endpreise. Der Betrag wird unmittelbar nach erhaltener Leistung fällig. Die Bezahlung erfolgt in Bar oder Überweisung auf mein Konto. Eine Rückvergütung von im Voraus bezahlten Leistungen (Gutschein, Blöcken) ist nicht möglich.

 

  1. Termine und Absagen:

Termine gelten nach Anmeldung per Telefon bzw. Bestätigung mittels Email oder Mitteilung als fixiert und verbindlich. Diese Termine können bis zu 24 Std vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschoben werden. Bei einer Absage am Tag des Termins bis zu 6 Stunden vor dem Termin fallen 50% der Kosten an. Bei späterer Absage oder gar keiner Absage wird der volle Preis der Leistung in Rechnung gestellt.

 

  1. Haftungsausschluss

Bei allen Schäden die durch Nichtbeachtung vorliegender AGBs sowie durch eigenes Verschulden Ihrerseits entstehen, wird keine Haftung übernommen. 

 

 

SHIATSU:

Die Shiatsu Behandlungen dienen ausschließlich dem Wohlbefinden und der Entspannung. Eine Shiatsu Behandlung stellt keine Therapie dar und ist kein Ersatz für einen Besuch beim Arzt. Es werden keine Diagnosen gestellt oder Heilversprechen abgegeben. Die Behandlungen dienen ausschließlich der Krankheitsprävention bzw. Gesundheitserhaltung. Sämtliche Behandlungen erfolgen in Absprache mit Ihnen, Sie sind zur wahrheitsgemäßen Auskunft über Ihren Gesundheitszustand und die Folgen der Behandlung mir gegenüber verpflichtet. Sie sind verpflichtet selbständig und vor jeder Behandlungseinheit über allfällige Veränderungen Ihres Gesundheitszustandes zu berichten. Sämtliche im Rahmen von Behandlungen erlangten Informationen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

 

PHYSIO:

Vorauf ist vor Behandlungsbeginn zu Achten:

 

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von der Ärztin/dem Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Neben persönlichen Daten muss die Verordnung 

  • Eine medizinische Diagnose

  • Die Anzahl der Behandlungseinheiten und

  • Die verordnete Behandlung 

beinhalten und benötigt eine chefärztlichen Genehmigung des Krankenträgers damit um Kostenersatz angesucht werden kann.

Ohne ärztlicher Verordnung sind auch physiotherapeutische Leistungen nur präventiv und dürfen nur an Gesunden erbracht werden. sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere Behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie diese bitte umgehen mit. 

Verrechnung der Behandlungskosten

Ich habe keinen Vertrag mit Ihrem Versicherungsträger. Sie begleichen die Kosten direkt mit mir als Wahltherapeutin und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz an. Angeben zu Höhe dieses Kostenersatzes können nicht gegeben werden. 

Dokumentation

Ich bin gesetzlich zur Dokumentation verpflichtet. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei mir und wird über den gesetzlich verpflichteten Rahmen von 10 Jahren aufbewahrt. 

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